Holzbaukennzahlen für Investoren
Wüest Partner ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Beratungsunternehmen. Seit 1985 schaffen wir als neutrale Experten erstklassige Entscheidungsgrundlagen für professionelle Immobilienakteure. Mit einem breiten Leistungsangebot – bestehend aus Beratung, Bewertung, Daten, Applikationen und Publikationen – begleiten wir unsere Kunden im In- und Ausland. Unser Wissen schafft Transparenz und ebnet neue Wege für die Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft.

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Was kostet ein Holzbau?
Mit der Studie ‹Holzbaukennzahlen für Investoren› hat Wüest Partner im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt acht grosse Holzbauprojekte der letzten Jahre ausgewertet. Sie gibt erste Antworten auf die für Investoren wichtige Frage, was ein Holzbau kostet. Das Sample und der Studien- fokus sind noch zu klein, um alle Details zu klären, aber eine Grundaussage kann man bereits machen: Der ökologische Leader Holzbau kann auch ökonomisch mithalten.

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Abgabe von Land im Baurecht gewinnt an Bedeutung
Aufgrund der Knappheit von Bauland gewinnt die Landabgabe im Baurecht auch in Zukunft weiter an Bedeutung. Insbesondere für die öffentliche Hand bietet sie ein sinnvolles Instrument für die Ortsplanung.

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Neues Beschaffungsrecht mit anspruchsvollen Ktiterien
Im Januar 2021 tritt auf Bundesebene das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Auf Kantonsebene ist im Frühjahr 2021 mit ersten Beitritten zur Interkantonalen Vereinbarung zu rechnen.

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Prognosen und Schulraumbedarf
Das Dokument «Raumbedarfsstrategie Schulen» gibt einen Überblick über die erwarteten raumrelevanten Entwicklungen im Bereich der städtischen Schulen.

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Baurecht Schweizer Gemeiden
Aufgrund der Knappheit von Bauland gewinnt die Landabgabe im Baurecht auch in Zukunft weiter an Bedeutung. Insbesondere für die öffentliche Hand bietet sie ein sinnvolles Instrument für die Ortsplanung.

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Ausblick 2021: Öffentliches Beschaffungswesen (BöB)
Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte öffentliche Beschaffungsrecht in Kraft. Dann erhält nicht mehr das günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Die Revision stellt einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Qualitätswettbewerb dar. Das bietet Chancen unter anderem für den Baustoff Holz, denn Nachhaltigkeit ist ein Teil der Qualität.

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Bundes-Vollzugshilfe zur Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Konsultationsentwurf der neuen Bundes-Vollzugshilfe zur Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung nun endlich online verfügbar ist:

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/fachinformationen/abfallpolitik-und-massnahmen/revidierte-technische-verordnung-ueber-abfaelle--schritt-zur-res/vollzug-der-vvea.html

Warum ist diese Vollzugshilfe für Gemeinden wichtig?
Per 1. Januar 2019 treten die neuen Siedlungsabfall-Definitionen der VVEA in Kraft. Betriebskehricht aus Betrieben mit mehr als 250 Vollzeitstellen fällt nicht mehr in den Bereich des kommunalen Siedlungsabfallmonopols. Auch Abfälle aus kleineren Betrieben, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnissen nicht mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind, fallen aus dem Monopol. Die Vollzugshilfe bietet die nötigen Anleitungen dafür, welche Abfälle und Betriebe betroffen sind.

Aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen müssen vermutlich zahlreiche Gemeinden ihre Abfallreglemente anpassen und die Erträge aus den Abfallgrundgebühren neu budgetieren. Die Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI) hat das Bundesamt für Umwelt schon vor zwei Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die Vollzugshilfe per Mitte 2017 hätte bereit sein müssen, damit die Gemeinden angemessene Fristen für die nötigen Anpassungen haben. Leider konnte das BAFU dies nicht sicherstellen. Der nun vorliegende Entwurf ist noch bis Ende März 2018 in Konsultation. OKI wird dazu auch Stellung nehmen. Die endgültige Fassung ist auf Sommer 2018 in Aussicht gestellt und kann gegenüber der vorliegenden Version noch Anpassungen erfahren.

Was können Sie jetzt schon tun?
Sie können die vorliegende Konsultationsversion als Basis verwenden, um die Betriebe zu erfassen, die aus der Grundgebührpflicht fallen. Die Grundsätze der Vollzugshilfe werden vermutlich nicht völlig ändern. Erkundigen Sie sich bei der Abfallfachstelle ihres Kantons, ob allenfalls auch das kantonale Abfallrecht ändern wird und ob es kantonsspezifische Informationen zu dieser Thematik gibt. Kommunale Sammeldienste dürfen für Betriebe, die aus dem Monopol fallen, Entsorgungsdienstleistungen auf Vertragsbasis anbieten. Es darf jedoch keine Quersubventionierung aus dem gebührenfinanzierten Bereich stattfinden.

Wie kam es zu dieser Anpassung der Siedlungsabfalldefinition in der VVEA?
Ursprünglich überwies das Parlament eine Motion (Motion Schmid), die den Gewerbekehrichtmarkt für alle Betriebe mit mehr als 50 Vollzeitstellen öffnen wollte. OKI und den nationalen Kommunalverbänden gelang es mit der Unterstützung der Kantone, mit der Motion Fluri die Schwelle für die Marktöffnung erst bei Grossbetrieben ab 250 Vollzeitstellen anzusetzen. Damit konnten die massiven Konsequenzen für die kommunalen Abfallgebührenrechnungen abgedämpft werden.

Wir hoffen, diese Informationen dienen Ihnen zur Planung der kommunalen Abfallentsorgung in den kommenden Jahren. Gerne sind wir auch für Ihre Fragen da.

Freundliche Grüsse

Alex Bukowiecki Gerber
Geschäftsführer

Organisation Kommunale Infrastruktur OKI
Monbijoustrasse 8, Postfach, 3001 Bern
Tel. 031 356 32 42, Fax: 031 356 32 33,

alex.bukowiecki@staedteverband.ch
www.kommunale-infrastruktur.ch
www.infrastructures-communales.ch

Kommunale Infrastruktur – Das Kompetenzzentrum für Infrastrukturthemen in Städten und Gemeinden
Kommunale Infrastruktur ist eine Fachorganisation des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes
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